Rechtsgebiete

Die Spezialisierung der Kanzlei orientiert sich vorrangig an ihrer Zielgruppe. Dazu gehören Menschen, die sich in einer familiären Konfliktsituation z.B. in Trennung /Scheidung/ Vermögensauseinandersetzung oder in einem Erbrechtsstreit befinden. An uns wenden sich Arbeitnehmer wegen Problemen mit dem Arbeitsplatz, Privatpersonen, die uns damit beauftragen, ihre Rechte als Verbraucher oder Hauseigentümer durchzusetzen oder auch die Regulierung von Verkehrsunfällen auf uns übertragen.

Nachgefragt werden wir auch von kleineren Handwerksbetrieben aus der Region bis hin zu mittelständischen und überörtlich angesiedelten Betrieben, für die wir arbeitsvertragliche Lösungen erarbeiten und auch Forderungen durchsetzen und beitreiben.

Deshalb sind wir spezialisiert auf:

  • Familienrecht
    • Ehescheidung / Trennung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
    • Vermögens­auseinandersetzungen
    • Elterliche Sorge / Umgangsrechte
    • Unterhalt
    • Eheverträge
  • Erbrecht
  • Arbeitsrecht
  • Miet-, WEG- und Immobilienrecht
  • Bergschadensrecht
  • Forderungsbeitreibung und Zwangsvollstreckung
  • Verbraucherrechte
  • Verkehrsrecht, einschließlich Verkehrsstrafrecht

Um unsere Mandanten stets in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung zu beraten, greifen wir grundsätzlich zurück auf das juristische Informationssystem „Juris“, mit dem wir online verbunden sind.

Die Aktualisierung ihrer Kenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an juristischen Fortbildungen ist für Rechtsanwältin Schlaucher eine Selbstverständlichkeit.